Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Graphik- und Webdesign
Stephanie Tkocz / OppoSight photo+design

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle mit Stephanie Tkocz, Suadicanistr.3, 10829 Berlin geschlossenen Verträge über Photo-, Graphik- und Webdesignleistungen ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Besteller Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche von diesen AGB abweichende oder ihnen entgegenstehende Bedingungen enthalten.

1.2. Die nachfolgenden AGB gelten auch dann, wenn Stephanie Tkocz in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender AGB des Bestellers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen gelten nur dann, wenn Stephanie Tkocz ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3. Als „Leistungen“ und „Werke“ bezeichnet sind in diesen AGB sämtliche durch Stephanie Tkocz erstellten photo-, graphik- und webdesignerischen Werke inklusive Entwürfen und Versionen in jedweder Form, digital und analog.

1.4. Als „anzuwendender Tarifvertrag“ gelten für photographische Leistungen und Werke die jeweils aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing, für Leistungen und Werke im Bereich Graphik- und Webdesign der Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD.

1.5. Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Jeder Stephanie Tkocz erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2. Alle Werke inklusive Entwürfen und Versionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.3. Die Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Stephanie Tkocz weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Stephanie Tkocz, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem anwendbarem Tarifvertrag übliche Vergütung als vereinbart.

2.4. Stephanie Tkocz überträgt dem Besteller die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5. Stephanie Tkocz hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Stephanie Tkocz zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem anzuwendenden Tarifvertrag üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

2.6. Vorschläge des Bestellers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

3. Eigentumsvorbehalt, Bearbeitungsrechte

3.1. An allen gelieferten Werken werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

3.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Besteller die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

3.3. Die Versendung von Werken und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers.

3.4. Stephanie Tkocz ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Besteller herauszugeben. Wünscht der Besteller die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Stephanie Tkocz dem Besteller Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Stephanie Tkocz geändert werden.

3.5. Bearbeitungsrechte an gelieferten Computerdateien („offenen Dateien“) sind im Einzelfall schriftlich festzulegen und durch beide Vertragsparteien schriftlich zu bestätigen.

4. Vergütung

4.1. Die Werke bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des anzuwendenden Tarifvertrages, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

4.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und / oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

4.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Stephanie Tkocz berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

4.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Stephanie Tkocz für den Besteller erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.5. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Stephanie Tkocz ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

5. Fälligkeit der Vergütung / Abnahme

5.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Stephanie Tkocz hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Beispielsweise 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung und der Rest bei Ablieferung. Kosten für externe Dienstleister wie Druckereien werden ggf. nach Abnahme des Entwurfs (Druckfreigabe), vor der Übergabe an die Druckerei fällig.

5.2. Bei Negativauskunft einer von Stephanie Tkocz beauftragten Auskunftei behält sich Stephanie Tkocz eine komplette Vorauszahlung der Vergütung für alle Dienstleistungen vor.

5.3. Die Werke werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt. Nach eigenem Ermessen stellt Stephanie Tkocz die Werke in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen auch sofort nach Abnahme zur Verfügung, z.B. bei bekannten Stammkunden.

5.4. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel maximal 10 Werktage) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme – nach Mahnung durch Stephanie Tkocz – auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Besteller erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme eines Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Besteller nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Stephanie Tkocz behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz statt der Leistung.

5.5. Bei Zahlungsverzug kann Stephanie Tkocz bei einem Kaufmann Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten und bei Privatpersonen 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Bestellers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6. Verbindlichkeit eines Auftrags / Bestellung

6.1. Ein von Stephanie Tkocz erstelltes Angebot hat der Besteller inhaltlich auf Richtigkeit zu prüfen und schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen. Mit Zusendung dieser schriftlichen Bestätigung kommt der Werkvertrag zustande und die Bestellung wird verbindlich. Dies bedeutet, dass die erbrachte Leistung in jedem Fall zum vereinbarten Preis fällig wird. Die Zahlung ist – nach Abnahme oder Verstreichen der Abnahmefrist – zu entrichten.

7. Auftragsablauf

7.1. Die Werke (inklusive Entwürfen und Versionen) werden in Form von Bildschirm-Screenshots oder Ausdrucken (nach Wahl von Stephanie Tkocz) zur Abnahme und Prüfung dem Besteller übermittelt. Soweit möglich, wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.

7.2. Der Besteller hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs Änderungen / Nachbesserungen zu verlangen. Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu den vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da in diesem Falle kein Fehler seitens Stephanie Tkocz vorliegt.

7.3. Bei allen Webdesign-Aufträgen, die auf einem pauschalen Preisangebot basieren, wird generell während der Erstellung des Werkes ein zweifaches Änderungsrecht angeboten, d.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Änderungen am Text, Austausch von Fotos oder ähnliches) werden zweimal kostenfrei ausgeführt. Darüber hinausführende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis (EURO 55,00).

7.4. Änderungswünsche nach Abnahme des Werkes sind generell kostenpflichtig.

8. Korrektur und Belegmuster

8.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Stephanie Tkocz Korrekturmuster vorzulegen.

8.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Besteller Stephanie Tkocz 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Stephanie Tkocz ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Das Recht von Stephanie Tkocz auf Verwendung der Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung bezieht sich auch auf für digitale Medien produzierte Arbeiten.

9. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

9.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem anzuwendenden Tarifvertrag gesondert berechnet.

9.2. Stephanie Tkocz ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu bestellen. Der Besteller verpflichtet sich, Stephanie Tkocz entsprechende Vollmacht zu erteilen.

9.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Besteller, Stephanie Tkocz im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

9.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Besteller zu erstatten.

9.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Besteller abgesprochen sind, sind vom Besteller zu erstatten.

9.6. Alle Preise verstehen sich ab Sitz Berlin. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

10. Haftung

10.1. Stephanie Tkocz haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die maximale Höhe des vereinbarten Auftragsvolumens.

10.3. Für den Verlust von Daten und / oder Programmen haftet Stephanie Tkocz insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Besteller unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.4. Für Funktionsstörungen der von Stephanie Tkocz erstellten Werke oder für Schäden, die durch den Einsatz der von Stephanie Tkocz erstellten Werke entstehen, erlischt jede Haftung, soweit diese auf Eingriffen des Kunden oder Dritter beruhen., z.B. durch eine Änderung des Quellcodes der von Stephanie Tkocz erstellten Werke.

10.5. Stephanie Tkocz verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

10.6. Sofern Stephanie Tkocz notwendige Fremdleistungen (z.B. Druckaufträge, Webhosting) in Auftrag gibt, gelten die jeweiligen Auftragnehmer als Erfüllungsgehilfen des Bestellers und nicht als Erfüllungsgehilfen Stephanie Tkocz‘s. Stephanie Tkocz haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11. Mitwirkungspflichten und Haftung des Bestellers

11.1. Der Besteller ist verpflichtet, das für Designaufträge zur Verfügung gestellte Material, insbesondere Fotomaterial, auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

11.2. Etwaige Ansprüche Dritter wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen an vom Besteller geliefertem Material gehen voll zu Lasten des Bestellers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Besteller.

11.3. Der Besteller stellt Stephanie Tkocz von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Besteller nach den schriftlichen Vereinbarungen die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

11.4. Die Überprüfung der wettbewerbs- und warenzeichenrechtlichen Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten obliegt dem Besteller.

11.5. Der Besteller versichert, dass er zur Verwendung aller Stephanie Tkocz übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Besteller Stephanie Tkocz von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11.6. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Besteller übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

11.7. Für die vom Besteller freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Stephanie Tkocz.

12. Liefer- und Leistungszeit

12.1. Alle Lieferzusagen und Termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung seitens des Bestellers. Teillieferungen des Werkes sind zulässig, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist.

12.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so kann Stephanie Tkocz eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

12.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und / oder aufgrund von Ereignissen, die den Lieferanten von Stephanie Tkocz oder ihr selbst die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen Stephanie Tkocz, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

12.4. Verzug besteht erst dann, wenn der Besteller an Stephanie Tkocz eine schriftlich Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzugs hat der Besteller Anspruch auf eine Verzögerungsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, ausgeschlossen.

13. Reklamation, Gewährleistung, Mängel

13.1. Stephanie Tkocz verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

13.2. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Besteller, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erfolgt erst, wenn der Besteller seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

13.3 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Besteller nach Abnahme des Entwurfs Änderungen, so hat er die Mehrkosten gemäß Zeitaufwand zu tragen. Stephanie Tkocz behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

13.4. Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.

13.5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Stephanie Tkocz geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

14. Haftungsbeschränkungen

14.1. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem gelieferten Werk selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Stephanie Tkocz bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

14.2. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen Stephanie Tkocz richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Besteller geltend gemacht werden.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass die für ihn erstellten Werke bei Bedarf als Referenz auf der Homepage von Stephanie Tkocz ausgestellt bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis der Arbeit verwendet werden. Weiterhin stimmt der Besteller zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in eine von Stephanie Tkocz ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf.

15.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Berlin.

15.3. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

15.4. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-mail erfolgen.

15.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.

Berlin, den 14.02.2007